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Aktualisierung vom 14.03.2022
ENDE DES IMPFPASSES
Ein Dekret vom 12. März 2022, das am 13. März im Amtsblatt veröffentlicht wurde, und das Dekret Nr. 2021-699 vom 1. Juni 2021 ändern, regelt die Aussetzung des Impfpasses und andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Gesundheitskrise (Tragen Maske, physische Distanzierung usw.). Hier ist eine Zusammenfassung der Änderungen seit dem 14. März 2022:
1 – Der Impfpass gilt nicht mehr
Die Beantragung des Impfpasses wird ab dem 14. März 2022 überall dort ausgesetzt, wo es erforderlich war: Campingplätze und Restaurants. Der Impfpass kann daher ab dem 14. März nicht mehr verlangt werden.
2 – Das Tragen einer Maske ist nicht mehr obligatorisch
Das Tragen einer Maske wurde an Orten, an denen es erforderlich war, einschließlich Arbeitsstätten, abgeschafft, sodass es auf Campingplätzen, einschließlich Innenräumen, nicht mehr erforderlich ist. Dennoch bleibt der Präfekt des Departements befugt, dies obligatorisch zu machen, außer in Wohngebäuden, wenn die örtlichen Umstände dies erfordern. Es bleibt außerdem beim Transport obligatorisch, den Kunden steht es frei, es weiterhin zu tragen, wenn sie dies wünschen.
3 – Die Liste der Barrieremaßnahmen wurde reduziert
Das Dekret vom 12. März 2022 beseitigt die Notwendigkeit, soziale Distanzierung einzuhalten, beendet die Verpflichtung, einen physischen Abstand von mindestens 1 Meter zwischen zwei Personen und 2 Meter einzuhalten, wenn das Tragen einer Maske nicht möglich ist.
Die anderen Absperrgesten sind dennoch weiterhin zu beachten:
– Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig mit Wasser und Seife oder durch Einreiben mit einer Händedesinfektionslösung (hydroalkoholisches Gel)
– beim Husten oder Niesen in die Armbeuge systematisch Nase und Mund bedecken;
– Nase in ein Einwegtaschentuch putzen, das sofort in einem Mülleimer entsorgt wird;
– Vermeiden Sie es, Ihr Gesicht zu berühren, insbesondere Nase, Mund und Augen.
Aktivitäten sind ohne Masken oder Abstand innerhalb der Campingplätze unter Einhaltung der geltenden Absperrmaßnahmen möglich.
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Unser Betrieb freut sich, Sie in diesem Sommer begrüßen zu dürfen.
Um Ihren Aufenthalt in völliger Freiheit genießen zu können, müssen Sie nach behördlichen Ankündigungen Ihren gültigen Covid-Impfpass vorlegen.
Sie kann in digitalem oder Papierformat präsentiert werden.
Dieser gültige Pass ermöglicht es Ihnen, alle Aktivitäten und Orte der Entspannung und Freizeit unserer Einrichtung während Ihres gesamten Urlaubs zu nutzen.
Der Covid-Impfpass kann in digitaler oder in Papierform vorgelegt werden; er ist ein Nachweis für entweder :
- kompletter Impfplan
Damit wir Sie unter den besten Bedingungen empfangen können und Sie nicht an der Rezeption warten müssen, bitten wir Sie, die Angaben in der beigefügten Tabelle auszufüllen.
Bei Nichtvorlage oder Ungültigkeit des Gesundheitspasses wird der Zugang zum Campingplatz Le Barralet verweigert und keine Rückerstattung der gezahlten Beträge verlangt.
Die Gültigkeitsbedingungen des Gesundheitspasses können sich gemäß den Ankündigungen der Regierung oder des regionalen Gesundheitsamtes ändern und wir sind verpflichtet, diese anzuwenden
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.