An- und Abreise auf dem Campingplatz Le Barralet:
Kaution für Mietunterkünfte im Gard:
Es wird eine Kaution von 200 € verlangt, um Schäden sowie beschädigtes oder fehlendes Inventar abzudecken. Wenn bei der Endabnahme keine Schäden festgestellt werden und die Reinigung einwandfrei ist, erhalten Sie die Kaution bei Ihrer Abreise vollständig zurück – oder sie wird Ihnen bei einer Abreise außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption zurückgeschickt. Wurde die Unterkunft nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, wird der Betrag von 50 € (Reinigungspauschale) von der Kaution einbehalten.
Ruhe und Sicherheit auf dem Campingplatz:
Verkehr auf dem Campingplatz:
Schwimmbad und Planschbecken des Campingplatzes:
Sanitärgebäude des Campingplatzes:
Ordnung und Sauberkeit:
Auf dem Campingplatz Le Barralet trennen wir den Müll. Bitte helfen Sie uns, indem Sie die Trennhinweise beachten.
Unsere tierischen Freunde:
- Stellplätze: Anreise ab 14:00 Uhr, Abreise bis 12:00 Uhr.
- Mietunterkünfte: Anreise ab 15:00 Uhr, Abreise bis 10:00 Uhr, nach der Endabnahme.
Kaution für Mietunterkünfte im Gard:
Es wird eine Kaution von 200 € verlangt, um Schäden sowie beschädigtes oder fehlendes Inventar abzudecken. Wenn bei der Endabnahme keine Schäden festgestellt werden und die Reinigung einwandfrei ist, erhalten Sie die Kaution bei Ihrer Abreise vollständig zurück – oder sie wird Ihnen bei einer Abreise außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption zurückgeschickt. Wurde die Unterkunft nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt, wird der Betrag von 50 € (Reinigungspauschale) von der Kaution einbehalten.
Ruhe und Sicherheit auf dem Campingplatz:
- Die Gäste werden dringend gebeten, jeden Lärm und laute Gespräche zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten.
- Zwischen 23:00 und 7:00 Uhr gilt absolute Nachtruhe; bei Verstoß droht der Ausschluss vom Campingplatz ohne Vorankündigung und ohne Erstattung der verbleibenden Nächte.
- Eltern haften für ihre Kinder. Alle Schäden an den Einrichtungen des Campingplatzes (Spielgeräte, Zäune, Sanitäranlagen usw.) gehen zu Lasten der Verursacher bzw. bei Minderjährigen zu Lasten der Eltern.
- Holzkohlegrills und offenes Feuer sind auf dem Campingplatz streng verboten; Gas- oder Elektrogrills und Planchas sind erlaubt.
- Auf den Stellplätzen der Mobilheime und Chalets sind keine Zelte erlaubt.
Verkehr auf dem Campingplatz:
- Auf dem Campingplatz gilt für Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.
- Während der automatischen Schließung der Schranke von 23:00 bis 7:00 Uhr ist der Fahrzeugverkehr verboten.
Schwimmbad und Planschbecken des Campingplatzes:
- Zum Baden sind nur Badehosen und eng anliegende Badeshorts erlaubt.
- Badebekleidung, die auf eine Religionszugehörigkeit hinweist (Burkini usw.), ist im Schwimmbad nicht erlaubt.
- Für Kinder liegen das Schwimmbad und der Zugang dazu in der Verantwortung der Eltern; Kinder müssen von einem verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden.
- Kopfsprünge, „Arschbomben“ und andere Sprünge sind verboten; bei Verstoß droht der Ausschluss vom Schwimmbad.
- Vor dem Baden ist Duschen Pflicht.
Sanitärgebäude des Campingplatzes:
- Bitte halten Sie die Sanitäranlagen sauber.
- Begleiten Sie Ihre Kinder und lassen Sie sie nicht im oder um das Sanitärgebäude spielen.
Ordnung und Sauberkeit:
Auf dem Campingplatz Le Barralet trennen wir den Müll. Bitte helfen Sie uns, indem Sie die Trennhinweise beachten.
- Auf dem Parkplatz des Campingplatzes stehen Container für Glas, Karton und Papier. Müllsäcke dürfen dort nicht entsorgt werden.
- Hausmüll und alle nicht recycelbaren Abfälle müssen in geschlossenen Müllsäcken in die braunen Mülltonnen neben den Sammelcontainern geworfen werden.
- Die Stellplätze müssen während Ihres Aufenthalts und nach Ihrer Abreise sauber sein.
Unsere tierischen Freunde:
- Tiere sind auf dem Campingplatz willkommen, müssen jedoch stets an der Leine geführt werden.
- Hunde der Kategorien 1 und 2 (sogenannte Kampf- und Wachhunde) sind auf dem Campingplatz verboten.
- Die Tiere müssen geimpft sein; der Impfpass muss aktuell sein und auf Anfrage an der Rezeption vorgelegt werden.
- Für ihre Notdurft müssen die Tiere außerhalb des Geländes und abseits der Zugänge zum Fluss und zum Dorf ausgeführt werden.
- Den Kot Ihres Tieres müssen Sie selbst beseitigen.